Beschwerdeverfahren gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Alle Mitarbeiter sind aufgefordert Unsicherheiten, schwerwiegende Missstände oder Verdachtsfälle zu melden. Die Meldung sollte unverzüglich an die Führungskraft, Personalabteilung oder anonymisiert über den Kontakt unseres Rechtsanwaltes stattfinden. Die IMR Innovative Metal Recycling GmbH wird allen Hinweisen mit der gebotenen Sorgfalt nachgehen und ggf. angemessene Maßnahmen einleiten. Die Meldungen werden vertraulich behandelt. Niemand hat Nachteile oder negative Konsequenzen durch eine Meldung zu erwarten, die in gutem Glauben aufgrund eines tatsächlichen oder vermuteten Verstoßes gegen geltendes Recht, unseren Verhaltenskodex, unseren Richtlinien oder andere Regelungen gemacht wird. Feindliches Verhalten gegenüber den Hinweisgebern wird grundsätzlich nicht geduldet, ebenso wie der Missbrauch der Hinweismöglichkeit.
Es besteht die Möglichkeit Hinweise anonym zu melden. Dies kann intern zum einem in schriftlicher Form erfolgen, in dem ein formloses Schreiben ohne personenbezogene Angaben in die Briefkästen für die Verbandbucheinträge/ Meldung Beinaheunfälle eingeworfen wird oder zum anderem durch schriftlichen, telefonischen bzw. Kontakt via Mail über unsere Rechtsanwältin Frau Ingrid Kohlmann.
Die Meldung über die Rechtsanwältin steht auch externen Parteien zu.
Kontaktdaten Ingrid Kohlmann:
E-Mail: i.kohlmann@tundvb.de
Tel.: +49 (221) 2929 45 60
Adresse: Hohenzollernring 85-87
50672 Köln
Deutschland